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Rechtliche Grundlagen

Richterhammer auf Holztisch mit Bücher im Hintergrund

Die barrierefreie Gestaltung von z.B. Bauten ist bei Neu- und Umbauten sofort sowie im Altbestand bis 31.12.2015 umzusetzen.

Dies gilt überall, wo Dienstleistungen und Produkte angeboten werden. Also auch bei privaten Unternehmen, Organisationen sowie bei Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden.

Nur bei jenen Österreichischen Bundesministerien und deren nachgeordneten Dienststellen, die einen verbindlichen Etappenplan zur Umsetzung vorgelegt haben, ist eine Fristerstreckung bis 31.12.2019 möglich.

Sonst drohen Strafen, Schadenersätze und Verurteilungen wegen Diskriminierung.

Besonders weisen wir darauf hin, dass die Barrierefreiheit nicht nur für Menschen im Rollstuhl oder mit Gehbehinderung, sondern auch z.B. für blinde, sehbehinderte, hörbehinderte und gehörlose Personen verpflichtend ist.

Sehr viele neue internationale und nationale Vorschriften wurden in den letzten Jahren geschaffen und die Entwicklung, auch aufgrund des technischen Fortschrittes, geht laufend weiter.

Mit freiraum-europa die ExpertInnen für Barrierefreiheit, sind Sie am rechten Weg.

Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Unsere Grundlage sind dabei alle aktuellen rechtlichen Vorschriften, Normen und neuesten wissenschaftlichen Ergebnisse. Eng in unsere Arbeit sind Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eingebunden.

Überblick über die wichtigsten Vorschriften, die öffentliche Stellen, Unternehmen und Organisationen zur Barrierefreiheit verpflichten.