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Vorschriften in Österreich

Österreichische Fahne weht auf dem Parlament

1997: Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung behinderter und nichtbehinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

2006: Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG)

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

§ 6 (5) – Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

In allen Bundesländern von Österreich wurden in Ergänzung zum Bundesbehindertengleichstellungsgesetz auch Antidiskriminierungsgesetze geschaffen.

Arbeitsstättenverordnung

Werden Sinnes- oder bewegungsbehinderte ArbeitnehmerInnen beschäftigt, ist durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher zu stellen, dass diese den Eintritt einer Gefahr rechtzeitig wahrnehmen können und ihnen im Gefahrenfall das rasche und sichere Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist.

Wichtige Normen bzw. Richtlinien für barrierefreies Planen und Bauen.

  • OIB-Richtlinie 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
  • ÖISS Richtlinien für den Sportstättenbau
  • ÖNORM A 3011-3: Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 53 bis 76
  • ÖNORM A 3012: Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation Orientierung mit Hilfe von Richtungspfeilen, graphischen Symbolen, Text, Licht und Farbe
  • ÖNORM B 1100: Toleranzen für Maße im Bauwesen – Allgemeine Begriffe und Grundsätze

  • ÖNORM B 1600: Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen
  • ÖNORM B 1601: Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen
  • ÖNORM B 1602: Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten u. Begleiteinrichtungen
  • ÖNORM B 1603: Barrierefreie Tourismusbetriebe
  • ÖNORM B 5330-1: Türen – Teil 1: Allgemeines
  • ÖNORM B 5371: Gebäudetreppen – Abmessungen
  • ÖNORM B 5410: Sanitärräume im Wohnbereich – Planungsgrundlagen
  • ÖNORM B 8115-3: Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Raumakustik
  • ÖNORM V 2100: Taktile Markierungen an Anmeldetableaus für Fußgänger
  • ÖNORM V 2101: Akustische und tastbare Hilfssignale an Verkehrslichtsignalanlagen

  • ÖNORM V 2102-1: Tastbare Bodeninformationen
  • ÖNORM V 2103: Tragbare Sender zur Aktivierung von Hilfseinrichtungen
  • ÖNORM V 2104: Baustellen und Gefahrenbereichsabsicherungen
  • ÖNORM V 2105: Tastbare Beschriftungen u. akustische Informationen
  • ÖNORM EN 81-1: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 1: Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
  • ÖNORM EN 81-2: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
  • ÖNORM EN 81-40: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderung
  • ÖNORM EN 81-41: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 41: Vertikale Plattformaufzüge für Behinderte
  • ÖNORM EN 81-70: Einbau von Aufzügen
  • ÖNORM EN 1154: Schlösser und Baubeschläge – Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf – Anforderungen und Prüfverfahren

  • ÖNORM EN 1865: Festlegungen für Krankentragen und andere Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen
  • ÖNORM EN 12046-1: Bedienungskräfte – Prüfverfahren – Teil 1: Fenster
  • ÖNORM EN 12046-2: Bedienungskräfte – Anforderungen und Klassifizierung – Teil 2: Türen
  • ÖNORM EN 12182: Technische Hilfen für behinderte Menschen – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
  • ÖNORM EN 12464-1: Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
  • ÖNORM EN 12464-2: Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien
  • ÖNORM EN ISO 10535: Lifter zum Transport von behinderten Menschen – Anforderungen und Prüfverfahren
  • ONR CEN/TS 81-76″): Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 76: Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen
  • ÖVE EN 60118-4: Induktionsschleifen für Hörgeräte
  • RVS 2.5: Behindertengerechte Ausstattung des öffentlichen Personennahverkehrs

  • RVS 02.02.36.: Alltagsgerechter barrierefreier Straßenraum
  • TRVB 158 S: Elektroakustische Notfallsysteme

Vereinbaren Sie mit Ihrem Planer, Architekten und Errichter schriftlich, dass diese Normen und Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung zur Anwendung kommen müssen. Da diese im Falle einer Klage, eine maßgebliche Grundlage dafür sind, ob die Barrierefreiheit umgesetzt wurde bzw. in welchem Ausmaß.