Volksanwalt fordert vor UN-Ausschuss in Genf Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Noch weiter Weg zu Selbstbestimmung und Inklusion. Volksanwalt Günther Kräuter kritisierte vor kurzem in Genf Versäumnisse Österreichs bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Kräuter: „In fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie Wohnen, Arbeit, Gesundheit, Bildung, Altersvorsorge oder Freizeit werden Menschen mit Behinderungen nach wie vor benachteiligt.“
Vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte der österreichische Volksanwalt verstärkte Anstrengungen um Gleichstellung zu garantieren.
“Obwohl in jüngerer Vergangenheit positive Entwicklungen wie das Erwachsenenschutzgesetz, höhere Budgetmittel für die Behindertenhilfe oder der verbesserte Schutz von Minderjährigen in Heimen anzuerkennen ist, hat sich die Politik noch großen Herausforderungen zu stellen. Menschen mit Behinderungen wollen nicht Fürsorgeempfänger sein, sondern ihr Leben selbstbestimmt gestalten.“ Dafür müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden: Der massive Ausbau persönlicher Assistenz oder die Gewährung eines gerechten Lohns statt Taschengeld in „Therapiewerkstätten“ sind längst überfällige Schritte.
Kräuter verwies in seinem Statement vor dem UN-Gremium auf Mängel im Umgang mit Menschen mit Behinderung, welche die Volksanwaltschaft in ihren Berichten feststellt: „Die Missstände reichen von unrechtmäßigen Freiheitsentziehungen, Gewalterfahrungen, fehlenden Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten, Verletzung von Kinderrechten, Mehrfachdiskriminierungen von Frauen, unzureichendem Zugang zur Bildung, Ausschluss vom Arbeitsmarkt bis zu mangelnder Barrierefreiheit.“
freiraum-europa arbeitet mit der Volksanwaltschaft zusammen und macht als gemeinnützige Interessenvertretung und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung seit 15 Jahren regelmäßig auf Missstände aufmerksam und fordert einmal mehr Diskriminierungsopfer nicht nur mit einem geringen Schadenersatz abzuspeisen, sondern im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz einen Beseitigungsanspruch für Diskriminierungstatbestände zu verankern und Strafen deutlich zu erhöhen.