„Für 80 Millionen EuropäerInnen bringt die heute beschlossene Richtlinie einen erleichterten Web-Zugang und mehr Teilhabe an der Gesellschaft“, sagt der Linzer Europaabgeordneter Josef Weidenholzer zum heutigen Beschluss im EU-Parlament.
Ein Leben ohne Google, Facebook und YouTube sei gerade für die jüngere Generation unvorstellbar, und doch sind viele Websites und mobile Apps für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen schwer oder gar nicht lesbar.
Die jetzt im EU-Parlament beschlossenen Normen verpflichten die Anbieter im öffentlichen Bereich ihre Webinhalte barrierefrei zu gestalten.
Öffentliche Seiten müssen für alle zugänglich sein
Das Gesetz betrifft Websites öffentlicher Stellen und Verwaltungen wie von Schulen, Krankenhäusern, Polizei und Gerichten, aber auch Universitäten und Büchereien. Die Inhalte müssen für Sehbehinderte und körperlich eingeschränkte Menschen les- bzw. hörbar werden. Zusätzlich soll gerade im öffentlichen Sektor auf die Verwendung leicht verständlicher Sprache Rücksicht genommen werden. Um niedrige Bildungsschichten und Menschen mit nicht deutscher Muttersprache zu unterstützen.
Der barrierefreie Web-Zugang kann besonders Menschen mit Behinderung und älteren Menschen beschwerliche Behördengänge abnehmen und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das reicht von der Einreichung der Steuererklärung, Anträgen für Beihilfen bis zur Inskription an der Universität – auch via App.
Die Bürgerinnen bestimmen den Grad der Barrierefreiheit selbst
Bei der Umsetzung der Richtlinie sind die BürgerInnen aktiv gefordert: Über einen „Feedback-Mechanismus“ können Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit gemeldet werden. Die Einhaltung der Vorschriften überprüft zudem eine spezielle Behörde in den einzelnen Mitgliedstaaten.